Der Rechtsstaat an seinen Grenzen

Menschenrechte hinter Gittern

STRAFVOLLZUG

ms

9/12/20262 min read

Der Rechtsstaat an seinen Grenzen

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und das österreichische Strafvollzugsgesetz (StVG) formulieren einen unmissverständlichen Auftrag: Der Entzug der persönlichen Freiheit ist die Strafe selbst. Er darf nicht durch menschenunwürdige, gesundheitsschädliche oder erniedrigende Bedingungen verschärft werden. Artikel 3 EMRK – das absolute Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung – kennt keine Ausnahmen, keine Haushaltsvorbehalte und keine Notstandsklauseln.

Die Berichte der Volksanwaltschaft in ihrer Funktion als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) zeigen jedoch ein systemisches Problem in den österreichischen Justizanstalten. Es herrscht kein Mangel an rechtlichen Garantien auf dem Papier, sondern eine chronische Diskrepanz zwischen Norm und Wirklichkeit. Überbelegung, bauliche Defizite und gravierender Personalmangel höhlen grundlegende Rechte tagtäglich aus.

Die Kernprobleme des Haftalltags

Die strukturelle Krise des Vollzugs manifestiert sich an konkreten Bruchlinien, die sowohl die Insass:innen als auch die Bediensteten betreffen:

1. Überlange Einschlusszeiten als Notlösung

Wenn Schichten unterbesetzt sind, regiert der Sicherheitsnotstand. Um die Kontrolle zu behalten, greifen Anstaltsleitungen notgedrungen zu drastischen Einschränkungen:

  • Aufschlusszeiten werden auf ein absolutes Minimum gekürzt.

  • Insass:innen verbringen oft bis zu 23 Stunden pro Tag in beengten Hafträumen – teils im Mehrpersonenbelag.

  • Aus rechtsphilosophischer Sicht nähert sich ein solcher Zustand der Isolationshaft an, die nachweislich schwere psychosomatische Folgeschäden, Paranoia und Aggressionen verursacht.

2. Der Kollaps der psychiatrischen und medizinischen Versorgung

Justizanstalten sind zu Auffangbecken für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und Substanzabhängigkeiten geworden. Die medizinische Infrastruktur hält damit nicht Schritt:

  • Fachärztliche Termine für Psychiatrie und Neurologie sind mit extremen Wartezeiten verbunden.

  • Eine kontinuierliche Psychotherapie, die für eine echte Tataufarbeitung und Resozialisierung zwingend nötig wäre, findet in vielen Anstalten praktisch nicht statt.

  • Die Substitutionstherapie bei Drogenabhängigkeit unterliegt regional schwankenden Qualitätsstandards und wird selten durch begleitende psychosoziale Betreuung flankiert.

3. Die unzumutbare Doppelbelastung des Personals

Menschenrechte hinter Gittern zu verteidigen bedeutet ausdrücklich, die Rechte und Arbeitsbedingungen der Justizwachebeamt:innen einzubeziehen. Chronische Unterbesetzung, Überstundenberge und ständige Gewaltbereitschaft führen zu enormen Burnout-Raten und Krankenständen. Ein überlastetes Personal kann den gesetzlichen Auftrag der Resozialisierung nicht erfüllen; es wird gezwungen, sich rein auf das Verwalten von Sicherheitsrisiken zu beschränken.

Sicherheit durch Humanität statt Verwahrung

Es ist ein weit verbreiteter Trugschluss, dass ein rigider, restriktiver Vollzug die Sicherheit der Bevölkerung erhöht. Nahezu alle Inhaftierten werden eines Tages entlassen.

  • Wer jahrelang hinter verschlossenen Türen vegetiert, ohne Arbeit, Bildung oder soziale Interaktion, verlernt die elementaren Kompetenzen für ein Leben in Freiheit.

  • Ein menschenwürdiger Strafvollzug ist die wirksamste Kriminalprävention: Werkstätten, Bildungsabschlüsse, geregelte Tagesstrukturen und psychotherapeutische Begleitung senken Rückfallquoten messbar.

Reformforderungen
  • Personaloffensive mit Qualitätsanspruch: Massive Aufstockung der Planstellen im Justizwachdienst, gekoppelt mit kontinuierlicher Fortbildung in Deeskalation, Menschenrechten und interkultureller Kompetenz.

  • Modernisierung der Anstaltsinfrastruktur: Abschaffung von nicht mehr zeitgemäßem Mehrpersonenbelag und Schaffung von Räumen für therapeutische Gruppenarbeiten.

  • Entlastung durch Entkriminalisierung: Ersatzfreiheitsstrafen für geringfügige Vermögensdelikte (wie Schwarzfahren) belasten die Anstalten massiv. Sie müssen durch gemeinnützige Arbeit oder Entkriminalisierung ersetzt werden.